Erbschaftsteuer in Spanien

Anwendungsfälle, Berechnung und regionale Besonderheiten

Die spanische Erbschaftssteuer greift bei der Übertragung von Vermögen nach einem Todesfall und unterscheidet sich je nach Region und Verwandtschaftsgrad. Dieser Text erklärt, in welchen Fällen die Steuer zur Anwendung kommt, wie die Steuerschuld berechnet wird und welche Freibeträge und zusätzlichen Steuern zu berücksichtigen sind.

Was Sie über die spanische Erbschaftsteuer wissen sollten

In welchen Fällen kommt die spanische Erbschaftssteuer zur Anwendung?

Diese Steuer wird auf den Erwerb von Todeswegen bei der Übertragung von Vermögen zwischen zwei natürlichen Personen erhoben. Juristische Personen wie Gesellschaften oder Stiftungen unterliegen nicht der spanischen Erbschaftssteuer, sondern möglicherweise der Körperschaftsteuer oder der Nicht-Residenten-Steuer.

 

Welche regionalen Besonderheiten sind zu beachten?

In Spanien wird die Erbschaftssteuer grundsätzlich landesweit erhoben. Ausnahmen gelten für das Baskenland und Navarra, die eigene Erbschaftssteuergesetze haben. Zudem haben die autonomen Regionen Spaniens wie die Balearen und Kanaren teilweise eigene Regelungen im Bereich der Erbschaftssteuer, hinsichtlich der Freibeträge. Diese regionalen Besonderheiten müssen berücksichtigt werden, wenn der Erblasser oder der Erbe in einer bestimmten Region ansässig ist.

 

Welche Personen unterliegen der spanischen Erbschaftsteuer?

Grundsätzlich ist im Steuerrecht zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht zu unterscheiden. Die unbeschränkte Steuerpflicht bedeutet, dass der weltweite Erwerb in Spanien steuerbar ist, wenn der Erwerber eines Erbes zum Zeitpunkt des Erwerbs seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Spanien hat. Hierbei ist nur der Aufenthaltsort des Erwerbers und nicht des Erblassers relevant. Die beschränkte Steuerpflicht greift, wenn der Erwerber zum Zeitpunkt des Erwerbs keinen gewöhnlichen Wohnsitz in Spanien hat. In diesem Fall unterliegen nur jenes Vermögen der spanischen Erbschaftssteuer, die sich in Spanien befinden oder dort genutzt werden können. Dazu gehören beispielsweise Immobilien und bewegliche Gegenstände wie Fahrzeuge oder Kunstwerke, die sich in Spanien befinden.

 

Wie wird die Steuerschuld ermittelt?

Um die Steuerschuld zu berechnen, wird zunächst der steuerpflichtige Erwerb ermittelt. Dies umfasst alle Rechte und Verbindlichkeiten, die der Erblasser hinterlässt und die auf den Erben übergehen. Der Verkehrswert der erworbenen Güter zum Zeitpunkt des Erbfalls ist maßgeblich für die Besteuerung. Belastungen und Schulden können von der Steuerschuld abgezogen werden, jedoch nicht die Kosten der Nachlassabwicklung.

 

Wie hoch ist die Erbschaftsteuer in Spanien?

Die spanischen Steuersätze liegen zwischen 7,65 % und steigen progressiv abhängig von der Höhe der Erbschaft auf bis zu 34 % an.

 

Wie hoch sind die Freibeträge der Erbschaftsteuer?

Abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser sind auch die Freibeträge gestaffelt. Es wird grundsätzlich in vier Gruppen eingeteilt. Wobei die Gruppe 4 keinerlei Freibeträge geltend machen kann.

  • Steuergruppe 1: Kinder, Adoptivkinder und Enkel unter 21 Jahren (15.956,87 € bis maximal 47.858,59 € abhängig vom Alter)
  • Steuergruppe 2: Kinder, Adoptivkinder und Enkel über 21 Jahre, Ehegatten, Eltern, Großeltern (15.956,87 €)
  • Steuergruppe 3: Verwandte zweiten oder dritten Grades (7.993,46)
  • Steuergruppe 4: Personen, die in keinem verwandtschaftlichen Verhältnis zum Schenker stehen

 

Gibt es höhere Freibeträge, wenn der Erblasser die vererbte Immobilie selbst bewohnt hat?

Ja, wenn der Erblasser die Immobilie als Hauptwohnsitz genutzt hat, ist diese für den Erben bis zu 95 % und bis zu einem Höchstbetrag von 150.253,03 € von der Erbschaftsteuer befreit. Darüber hinaus muss es sich bei dem Erben um eine Person der Steuergruppe I oder II handeln und die geerbte Immobilie darf innerhalb von 10 Jahren nicht veräußert werden.

 

Mit welchen zusätzlichen Steuern muss der Erbe bei Immobilien noch rechnen?

Zusätzlich zur Erbschaftsteuer muss der Erbe die gemeindliche Wertzuwachssteuer entrichten. Wie der Name schon sagt, haben spanische Gemeinden das Recht, eine Steuer auf Grundstücke in städtischen Gebieten zu erheben, wenn es zu einem Wertzuwachs gekommen ist. Es muss zu einer Wertsteigerung zwischen dem Erwerbszeitpunkt des Erblassers und dem Übertragungszeitpunkt an den Erben gekommen sein. Dabei können die Gemeinden die Hebesätze fast frei festlegen. Der anzusetzende Wertzuwachs liegt dabei zwischen 2,7 % und 3,7 %. Von dieser Steigerung kann die Gemeinde dann einen Prozentsatz zwischen 16 % und 30 % als Steuer erheben, wobei der genaue Prozentsatz abhängig von der Größe der jeweiligen Gemeinde ist.

 

Kann bei einer Erbschaft in Spanien auch deutsche Erbschaftsteuer anfallen?

Wenn der Erblasser oder der Erbe in Deutschland ansässig ist, fällt grundsätzlich auch deutsche Erbschaftsteuer an. Die Doppelbesteuerung kann durch Anrechnung der spanischen Erbschaftsteuer auf die deutsche Erbschaftsteuer ganz oder teilweise vermieden werden. Die Steueranrechnung in Deutschland erfolgt nur bei einer unbeschränkten Schenkungssteuerpflicht in Deutschland.

 

In welcher Form muss die Erbschaftsteuer erklärt werden und welche Fristen sind zu beachten?

Die Erbschaftssteuer in Spanien wird im Selbstveranlagungsverfahren erklärt. Der Erbe muss die Steuer selbst berechnen und innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod des Erblassers erklären. Eine Verlängerung auf zwölf Monate ist möglich und empfehlenswert, um Strafen zu vermeiden.

 

Wann verjährt die spanische Erbschaftsteuer?

Die Verjährungsfrist für die spanische Erbschaftssteuer beträgt in der Regel vier Jahre, beginnend mit dem Ende der Frist für die freiwillige Zahlung.

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