Schenkungssteuer auf den Balearen

Mallorca – Menorca – Ibiza – Formentera

Die balearische Schenkungssteuer bietet spezielle Regelungen und Ausnahmen für Beschenkte. Bei Schenkungen auf den Balearen können neben der regionalen Steuer auch weitere spanische und deutsche Steuern anfallen, wobei Doppelbesteuerung oft vermieden werden kann.

Was Sie bei der Schenkungssteuer beachten müssen

Wann ist balearisches Erbrecht anzuwenden?

Bis zum Jahr 2015 galt das autonome Recht der Balearen nur dann, wenn eine direkte Verbindung zur Region bestand, was dazu führte, dass viele Deutsche von den Regelungen ausgeschlossen waren. Dies hat sich seit dem 1. Januar 2015 geändert. Nun können Erben in den meisten Fällen das Recht der Balearen wählen, was zahlreiche Vorteile und Vergünstigungen mit sich bringt. Diese Wahlmöglichkeit bietet eine größere Flexibilität und kann in vielen Situationen steuerliche Erleichterungen mit sich bringen.

 

Ist spanisches oder balearisches Schenkungssteuerrecht anzuwenden?

Die autonome Gemeinschaft der Balearen hat ihre Befugnis zur Gesetzgebung im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer genutzt, um spezifische Regelungen zu erlassen. Diese autonomen Regelungen ergänzen das allgemeine spanische Steuerrecht und bieten oft günstigere Bedingungen für die Steuerpflichtigen. Die balearischen Gesetze berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse und Umstände der Region und ihrer Bewohner und schaffen somit ein vorteilhaftes rechtliches Umfeld.

 

Wie bestimmt sich die Schenkungssteuer im Allgemeinen?

Wenn eine Schenkung oder eine andere Übertragung, die der spanischen Schenkungssteuer unterliegt, vorgenommen wird, müssen Erben der Steuerklassen I und II pauschal 7 % des Wertes der Schenkung als Steuer abführen.

 

Wie gestalten sich die Steuerabzüge?

  • Steuerklasse I und II: Kinder, Ehegatten, Großeltern und Enkelkinder erhalten einen Steuerabzug von 100 % auf die Steuerschuld.
  • Steuerklasse III: Geschwister sowie Nichten, Neffen, Onkel und Tanten erhalten einen Steuerabzug von 50 %, wenn der Erblasser keine Nachkommen hat oder diese enterbt sind.
  • Alle anderen Personen dieser Steuerklasse erhalten einen Abzug von 25 %.

 

Welche steuerlichen Verpflichtungen herrschen bei der Schenkung auf den Balearen?

Neben der Schenkungssteuer fällt auch eine Gewinnsteuer für die Übertragung von Vermögen an. In Spanien werden grundsätzlich alle Veräußerungsgewinne besteuert. Bei der Übertragung von Immobilien fällt diese in Form der gemeindlichen Wertzuwachssteuer an. Sie wird von der örtlichen Gemeinde erhoben. Diese Steuer richtet sich nach dem offiziellen Anstieg des Grundstückswerts vom Zeitpunkt des Kaufs bis zur Veräußerung. Die Berechnung erfolgt anhand des Katasterwerts des Bodens, der von der jeweiligen Gemeinde festgelegt wird. Die Steuer wird jedoch höchstens für einen Zeitraum von 20 Jahren erhoben.

 

Gibt es eine Doppelbesteuerung in Deutschland?

Wenn der Schenker oder der Beschenkte in Spanien steuerlich ansässig ist, kann neben der spanischen auch die deutsche Schenkungssteuer anfallen. In solchen Fällen kann eine Doppelbesteuerung oft durch Anrechnung vermieden oder gemildert werden. Da es zwischen Deutschland und Spanien kein Doppelbesteuerungsabkommen für Erbschafts– und Schenkungssteuer gibt, richtet sich die Anrechnung nach den nationalen Bestimmungen.

 

Muss eine deutsche Steuererklärung eingereicht werden?

Wenn es Bezüge zu Deutschland gibt, kann auch deutsche Schenkungssteuer anfallen. Nach § 30 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes ist jede Schenkung vom Erwerber binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Erwerb dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Das Finanzamt kann von jedem an einer Schenkung Beteiligten die Abgabe einer Steuererklärung innerhalb einer bestimmten Frist verlangen. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden.

 

Zu welchem Zeitpunkt wird die Schenkungssteuer in Deutschland fällig?

Die Schenkungssteuer in Deutschland wird einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig.

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Dr. Stephan Lang

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