Das sind Ihre Experten im deutsch-spanischen Erbrecht

Anwaltskooperation Dr. Lang & Dr. Soler-Padró & v. Hohenlohe & Engel

Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem Verständnis für die Herausforderungen im internationalen Erbrecht setzen die Anwaltskanzleien Dr. Lang & Kollegen und Dr. Soler-Padró neue Maßstäbe in der grenzüberschreitenden Rechtsberatung zwischen Deutschland und Spanien. Die Kooperation unserer beiden Kanzleien ist nicht nur ein Modell für erfolgreiche internationale Zusammenarbeit, sondern auch ein Garant für die Sicherung der Vermögenswerte und die Wahrung der Interessen ihrer Mandanten über Ländergrenzen hinweg.

Unser Hauptaugenmerk gilt dabei vor allem denjenigen, die ihre mühsam aufgebauten Werte im In- und Ausland rechtzeitig und reibungslos der nächsten Generation übertragen wollen. Diese Philosophie findet sich auch wieder in unserer Initiative Werterhalt & Weitergabe, der sich auch unsere Experten aus Deutschland und Spanien verpflichtet sehen. Zufrieden sind wir erst, wenn Sie es sind

RA Prof.* Dr. Stephan Lang

Ihr Spezialist für Erbrecht und Vermögensnachfolge. Er arbeitet schwerpunktmäßig in München, Barcelona und Madrid.

Tel.: +49 (0)172 / 923 1838

RA Dr. Jacinto Soler-Padró

Ihr Spezialist für Erbrecht und Immobilienrecht. Er arbeitet schwerpunktmäßig in Barcelona, Mallorca und Teneriffa.

Tel.: +49 (0)172 / 923 1838

RA Ernst Scharr

Ihr Spezialist für Erbrecht und Immobilienrecht. Er arbeitet schwerpunktmäßig an der Costa Dorada und auf den Balearen.

Tel.: +49 (0)172 / 923 1838

RA Sascha Jung

Ihr Spezialist für Erbrecht, Gesellschaftsrecht & Immobilienrecht. Er arbeitet schwerpunktmäßig in Berlin und Teneriffa.

Tel.: +49 (0)179 / 1198 762

StB Nyikolaj Szmolenkov

Ihr Spezialist für int. Steuerrecht und Erbschaftsteuerrecht. Er arbeitet schwerpunktmäßig in Augsburg, München und Barcelona.

Tel.: +49 (0)172 / 712 0558