Wir sind Ihre Experten im deutsch-spanischen Erbrecht
Willkommen bei der Anwaltskooperation Dr. Lang & Dr. Soler-Padró & v. Hohenlohe & Engel
Wir danken unseren Mandanten für Ihr Vertrauen und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit
Als eine der führenden Anwaltskooperationen begleiten wir seit über 20 Jahren hochkarätige Klienten auf den Gebieten des deutsch-spanischen Erbrechts, im Steuerrecht und in der Vermögensnachfolge. Darüber hinaus beschäftigen wir uns auch mit dem Wirtschafts- und Immobilienrecht in Spanien.
Die Standorte München und Barcelona ermöglichen es uns, die Probleme unserer Mandanten auf dem gesamten deutschen und spanischen Hoheitsgebiet zu bearbeiten. Mit unseren Dependancen auf Mallorca, Ibiza und Teneriffa sind wir auch in der Lage Rechtsstreitigkeiten auf den Balearen und den Kanarischen Inseln zu lösen.
Dies gelingt durch unsere hochqualifizierten deutschen und spanischen Rechtsanwälte, die vorwiegend als Fachanwälte im Erbrecht und im Steuerrecht sowie in der Vermögensnachfolge tätig sind. Unsere Juristen verfügen darüber hinaus nicht nur über exzellente Sprachkenntnisse, sondern auch über eine mehrjährige Erfahrung im Umgang mit deutschen und spanischen Gerichten sowie Behörden.
Abgerundet wird die Qualität unseres Teams durch die aktive Mitgliedschaft in der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung e.V., wo wir mit Anwälten aus allen Regionen beider Länder einen lebhaften Gedankenaustausch pflegen.
Wir freuen uns sehr über Ihren Besuch auf unserer Internetseite – gerne laden wir Sie aber auch zu einem persönlichen Gespräch in eine unserer Niederlassungen in Spanien oder Deutschland ein.
Wir stehen Ihnen für rechtliche oder steuerrechtliche Problem gerne zur Verfügung – zufrieden sind wir erst, wenn Sie es sind!