Unsere Vergütung

Kostentransparenz von Anfang an

Was kostet die Beratung / Vertretung?

Die Frage nach dem Anwaltshonorar ist zumeist die erste und die wichtigste Frage, weil Sie erst dann entscheiden können, ob und inwieweit Sie Ihre Angelegenheit durch uns bearbeiten lassen wollen. Die Antwort kann nur lauten: Das kommt darauf an – auf Art und Umfang!

Der Auftrag, ein Revisionsverfahren durchzuführen, bei dem die Unterlagen zweier Instanzen zu überprüfen sind, kostet selbstverständlich mehr Zeit und Honorar als die Bearbeitung eines Falles von Anfang an.

Auch die Art der Abrechnung kann unterschiedlich gewählt werden: Zum Teil ist die Abrechnung nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), das am Streitwert ansetzt, die günstigere Variante, zum Teil ist die Abrechnung nach tatsächlich angefallenem Zeitaufwand die gerechteste Lösung. Wir sprechen die Frage der Vergütung mit Ihnen ab – dabei ist jedoch auch entscheidend, ob ein spanischer oder deutscher Anwalt für Sie tätig wird.

 

Vergütung nach deutschen oder spanischen Gebühren?

Die Vergütung von Rechtsanwälten in der Bundesrepublik Deutschland ist seit dem 01.07.2004 durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und richtet sich grundsätzlich nach dem Gegenstands- oder Streitwert der Angelegenheit.

Darüber hinaus können bei beratender und außergerichtlicher Tätigkeit auch Vergütungsvereinbarungen etwa über ein Pauschalhonorar oder nach Zeitaufwand geschlossen werden. Unsere Stundensätze im Rahmen individueller Vergütungsvereinbarungen beginnen dabei ab 350.- € (zuzügl. gesetzl. Mehrwertsteuer). Für eine anwaltliche Erstberatung verlangen wir einheitlich 190.-€  (zuzügl. gesetzl. Mehrwertsteuer) wie dies im gesamten Bundesgebiet vorgeschrieben ist.

Die Kosten unserer Steuerberater werden separat nach der Gebührenordnung für Steuerberater berechnet. Denkbar sind aber auch hier pauschale Vergütungen oder Bezahlung nach Stundenhonorar. ( 250.-€ / h zuzügl. gesetzl. Mehrwertsteuer).

Anders verhält es sich bei unseren spanischen Kollegen. Die Höhe der Vergütung bei spanischen Rechtsanwälten ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern wird zwischen Rechtsanwalt und Mandantschaft vereinbart. Hierbei hat er sich jedoch entsprechend Artikel 61 der spanischen Rechtsanwaltsordnung (Estatuto General de la Abogacía Española) vom 24. März 2021 an die Standesregeln der spanischen Anwaltschaft (Código deontológico de la Abogacía Española) und Wettbewerbsregeln zu halten. Mangels ausdrücklicher Vergütungsvereinbarung können für die Festlegung der Höhe des Honorars die Leitlinien (baremos orientadores) der regionalen Anwaltskammer (Colegio de Abogados), in dessen Zuständigkeitsbereich der Anwalt tätig wird, herangezogen werden. Als Honorar kann eine Pauschale, ein regelmäßig zu zahlender Betrag oder ein Stundensatz vereinbart werden. Untersagt ist die Vereinbarung eines Erfolgshonorars (cuota litis), wonach der Anwalt als Vergütung einen Teil des Prozessgewinns erhält.

 

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, reden Sie bitte mit Ihrer Versicherung, ob Auslandsleistungen mitversichert sind. Der Umfang der versicherten Leistungen.

Wir sind für Sie da

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Frau Angelika Schlei steht Ihnen in unserer Kanzlei in Barcelona zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

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