Erbrecht auf den Kanaren
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Informieren Sie sich zu wesentlichen Fragen und Problemen des Erbrechts auf den Kanarischen Inseln. Es werden Fragen der Zuständigkeit erklärt und was bei der Erstellung eines Testaments zu beachten ist.
Häufig gestellte Fragen
1. Welches Recht gilt für Erbfälle auf den kanarischen Inseln?
Wenn es um Erbfälle auf den Kanarischen Inseln geht, gilt seit dem 17. August 2015 die Europäische Erbrechtsverordnung. Diese Verordnung gilt auch für Deutsche, die in Spanien verstorben sind. Nach der Europäischen Erbrechtsverordnung richtet sich das anwendbare Recht grundsätzlich nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verstorbenen.
2. Wer hat auf den Kanaren Anspruch auf das Erbe, wenn der Erblasser weder Kinder noch Ehepartner hatte?
Falls der Verstorbene weder Kinder noch einen Ehepartner hinterlassen hat, treten andere Familienmitglieder als gesetzliche Erben in Erscheinung. In einem solchen Fall erben zunächst die Eltern des Verstorbenen. Sind diese ebenfalls bereits verstorben, erben die Geschwister des Verstorbenen. Diese Regelung stellt sicher, dass das Erbe in der Familie bleibt und an die nächsten Verwandten geht.
3. Müssen Erben auf den Kanaren die Erbschaftsannahme erklären?
Nach deutschem Erbrecht geht der Nachlass automatisch auf die Erben über, ohne dass eine ausdrückliche Annahmeerklärung erforderlich ist. Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme. Befinden sich Immobilien in Spanien im Nachlass, müssen die Erben die Erbschaft vor einem spanischen Notar oder Konsul formell annehmen. Zudem muss das Eigentum im spanischen Grundbuch eingetragen werden. Dies ist notwendig, da das spanische Eigentumsregister nur Erben einträgt, die eine entsprechende notarielle Urkunde vorlegen können.
4. Ist ein deutsches Testament auf den Kanaren gültig?
Ein Testament, das nach deutschem Recht verfasst wurde, sei es handschriftlich oder notariell, wird in Spanien in der Regel anerkannt. Das bedeutet, dass ein in Deutschland gültiges Testament auch in Spanien seine Gültigkeit behält. Dies gilt jedoch nicht, wenn man in Spanien lebt und ein gemeinschaftliches Testament, wie das Berliner Testament, errichten möchte. In solchen Fällen ist es ratsam, ausdrücklich deutsches Recht zu wählen, da solche Testamente nach spanischem Recht unwirksam sein können.
5. Wer erbt auf den Kanaren, wenn es kein Testament gibt?
Existiert kein Testament oder enthält dieses keine eindeutige Erbeinsetzung, greifen die Regeln der spanischen gesetzlichen Erbfolge. Nach diesen Regeln erben in erster Linie die Kinder und der Ehepartner des Verstorbenen. Diese gesetzliche Regelung stellt sicher, dass das Erbe an die nächsten Familienangehörigen geht.
6. Wie erfahre ich, ob ein Testament auf den Kanaren existiert?
Wenn in Spanien ein Testament vor einem Notar erstellt wird, meldet der Notar dieses Testament dem zentralen Testamentsregister in Madrid. Nach dem Tod des Erblassers kann man dort leicht überprüfen, ob ein Testament existiert. Dies erleichtert es den Erben, Klarheit über die Nachlassregelung zu gewinnen.
7. Welche Regelungen können in einem Testament festgelegt werden?
Den Inhalt eines Testaments in Spanien kann man ähnlich wie in Deutschland bestimmen. Man kann Erben benennen, bestimmten Personen bestimmte Vermögenswerte zuweisen, Bedingungen oder Fristen für das Erbe festlegen, Anweisungen zur Aufteilung des Nachlasses geben oder einen Testamentsvollstrecker bestimmen.
8. Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?
Ähnlich wie in Deutschland gibt es auch in Spanien eine Pflichtteilregelung. Anders als in Deutschland handelt es sich hierbei um ein „echtes Noterbe“, welches den Testator in seiner Freiheit zu verfügen beschränkt. Kinder und deren Nachkommen, ersatzweise die Eltern und der überlebende Ehepartner haben Anspruch auf einen Mindestanteil des Nachlasses. Diesen Noterben kann der Erblasser nicht einfach durch ein Testament entziehen. In Spanien beträgt der Noterbteil der Kinder normalerweise zwei Drittel des Nachlasses. Für die Eltern beträgt er die Hälfte. Der Ehepartner erhält ein Nießbrauchrecht an der Immobilie. Falls der Erblasser ohne Testament stirbt oder das Testament ungültig ist, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Grundsätzlich sind die Kinder und deren Nachkommen noterbteilsberechtigt. Sind keine Kinder oder Nachkommen vorhanden, sind es die Eltern oder Vorfahren. Zusätzlich gibt es einen Noterbteil für den Ehepartner.
9. Wie wird eine Immobilie auf den Kanaren auf deutsche Erben überschrieben?
Um eine Immobilie auf den Kanarischen Inseln auf deutsche Erben umzuschreiben, sind zunächst zwei Schritte erforderlich. Als Erstes muss die Erbschaft vor einem spanischen Notar angenommen werden. Danach muss die spanische Erbschaftssteuer erklärt und ein Antrag auf Umschreibung im spanischen Eigentumsregister gestellt werden.
10. Wie hoch ist die kanarische Erbschaftssteuer?
Die Höhe der spanischen Erbschaftssteuer variiert je nach Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erblasser und dem Erben und dem Wert des. Die Steuersätze bewegen sich zwischen 7,65 % und 81,6 %. Unter Umständen gibt es auch einzelfallbezogene Steuerermäßigungen.
11. Muss man auf den Kanaren nur Erbschaftssteuer zahlen, wenn der Verstorbene in Spanien gewohnt hat?
Nein, der Wohnsitz des Verstorbenen ist für die Erbschaftssteuer nicht entscheidend. Vielmehr ist der steuerliche Wohnsitz des Erben maßgeblich. Das bedeutet, dass auch Erben, die nicht in Spanien wohnen, unter Umständen spanische Erbschaftssteuer zahlen müssen.
12. Muss ein auf den Kanaren ansässiger Erbe auf den Kanaren Erbschaftssteuer zahlen?
Ein Erbe, der seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Spanien hatte, unterliegt mit seinem gesamten Erwerb der spanischen Erbschaftssteuer. Das bedeutet, dass alle Vermögenswerte, unabhängig davon, wo sie sich befinden, besteuert werden.
13. Müssen auf den Kanaren nicht ansässige Erben auf den Kanaren Erbschaftssteuer zahlen?
Ein nicht in Spanien ansässiger Erbe zahlt spanische Erbschaftssteuer nur auf das Vermögen, das sich in Spanien befindet. Dazu zählen bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Konten und Depots in Spanien.
14. Wie wird eine Immobilie auf den Kanaren bewertet?
Seit dem 1. Januar 2022 erfolgt die Besteuerung von Immobilien für die spanische Erbschaftssteuer in der Regel auf Basis des Referenzwertes.
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