Vielseitige Kompetenz unter einem Dach
Wir begleiten Ihren Weg – ein Leben lang
Wir lösen die Probleme von Heute für Morgen
„Por favore ayúdeme“, hören Sie häufig in spanischen Anwaltskanzleien. Nur können die meisten spanischen Kanzleien ihren deutschen Mandanten nicht umfassend helfen. Europa wird immer komplexer und somit auch die rechtlichen Fragestellungen. Dies bezieht sich nicht nur auf große Unternehmen, sondern auch auf Privatpersonen. Auch bei Schwierigkeiten im Erbrecht stehen meist große Vermögenswerte auf dem Spiel. Die Anwaltskanzleien Dr. Lang & Kollegen und Dr. Soler-Padró & v. Hohenlohe & Engel haben sich deshalb als führende Spezialisten im Erbrecht und Wirtschaftsrecht im deutsch-spanischen Rechtsverkehr zusammengeschlossen.
Wir sind Ansprechpartner für alle Fälle
Die Arbeit unseres Kollegen Dr. Soler-Padró zeichnet sich durch ein hohes Maß an Professionalität und individuellem Engagement im Bereich des Erbrechts aus. Er bietet nicht nur umfassende rechtliche Beratung, sondern betreut seine Mandanten auch mit weiterführenden Fragen des Wirtschaftsverkehrs.
Ein besonderer Schwerpunkt der Kanzlei liegt in der Verknüpfung von spanischen und internationalen Erbfällen. So bietet die Kanzlei nicht nur eine Betreuung in Spanien, den Kanaren und Balearen, sondern versteht es auch Mandanten mit Bezügen zu außer und innereuropäischen Wirtschaftsräumen zu vertreten.
Oftmals ist es schwer, durch die ganzen Rechtsordnungen eines Themenbereichs durchzusteigen. Die Kanzlei Dr. Lang & Kollegen, bestehend aus einem umfangreichen Netzwerk an Juristen, Steuerberatern und Immobilienhändlern kann hier Durchblick schaffen. Durch die breite Spezialisierung können wir Mandanten in unterschiedlichsten Lebenslagen helfen. Sei es bei der Verwaltung oder Veräußerung von Immobilien, der Betreuung bei Nachlassangelegenheiten oder der steuerlichen Bewältigung eines Erbes.
Wir sind eine Kanzlei mit Tradition und Zukunft
Die Rechtsanwalt Sozietät Dr. Soler & v. Hohenlohe & Engel ist die älteste bestehende deutsch-spanische Rechtsanwaltskanzlei. Sie kann auf eine fast 60-jährige Geschichte zurückblicken. Die Kanzlei hat sich frühzeitig auf die grenzüberschreitende Rechtsberatung spezialisiert und damit einen entscheidenden Vorteil geschaffen, der bis heute Bestand hat. Dieses Erfolgsrezept hat für ein großes Netz an erstklassigen Mitarbeiteten und Kontakten gesorgt, welches besonders den Mandanten zugutekommt.
Durch die kontinuierliche Verbesserung im Bereich des Wirtschafts- und Erbrechts konnte sich die Kanzlei rund um Dr. Soler einen nahezu epochalen Namen innerhalb und außerhalb des spanischen Rechtsgebietes schaffen. Diese Spezialisierung in einzelnen Rechtsgebieten vereint mit der langjährigen Lehre des deutsch-spanischen Rechtsverkehrs ist der Grundpfeiler des Erfolgskonzepts.
So vertrat unser Anwaltskollege Dr. Jacinto Soler in den 80er Jahren den deutschen Fußballprofi Bernd Schuster, der seinerseits beim FC Barcelona unter Vertrag stand. Auch auf großer internationaler Bühne macht die Kanzlei ihre Runden, so zum Beispiel seit 1991 als Partner der Proxy Solicitor Morrow & CO.
Diese historische und zugleich moderne Kanzlei beweist, dass ihr Erfolgsmodell – eine tiefgreifende Spezialisierung auf das Erbrecht und eine enge Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Partnern auch in Zukunft Bestand haben wird.
Wir garantieren Kompetenz und Individualität
Ein zentrales Leitbild dieser Zusammenarbeit ist die individuelle Beratung, die auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Mandanten zugeschnitten ist. Die Kanzleien legen großen Wert darauf, dass jeder Mandant umfassend über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten in beiden Ländern informiert wird. Die juristischen Experten beider Kanzleien arbeiten Hand in Hand, um den individuellen Wünschen und Zielen ihrer Mandanten gerecht zu werden.
Durch den kontinuierlichen Austausch zwischen den Kanzleien und regelmäßigen Weiterbildungen bleibt die Zusammenarbeit stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung in beiden Ländern. Dies gewährleistet, dass Mandanten jederzeit von den besten juristischen Kenntnissen profitieren können.
Wir setzen neue Maßstäbe
Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem Verständnis für die Herausforderungen im internationalen Erbrecht setzen die Anwaltskanzleien Dr. Lang & Kollegen und Dr. Soler-Padró neue Maßstäbe in der grenzüberschreitenden Rechtsberatung. Die Partnerschaft unserer beiden Kanzleien ist nicht nur ein Modell für erfolgreiche internationale Zusammenarbeit, sondern auch ein Garant für die Sicherung der Vermögenswerte und die Wahrung der Interessen ihrer Mandanten über Ländergrenzen hinweg.
Wir sind für Sie da
RA Prof.* Dr. Stephan J. Lang
Ihr Spezialist für Erbrecht und Vermögensnachfolge. Er arbeitet in München, Barcelona und Madrid.
Tel.: +49 (0)172 / 923 1838
RA Dr. Jacinto Soler-Padró
Ihr Spezialist für Erbrecht und Immobilienrecht.
Er arbeitet in Barcelona, Mallorca und Teneriffa.
Tel.: +49 (0)172 / 923 1838
RA Ernst Scharr
Ihr Spezialist für Erbrecht und Immobilienrecht.
Er arbeitet an der Costa Dorada und auf den Balearen.
Tel.: +49 (0)172 / 923 1838
RA Sascha Jung
Ihr Spezialist für Erbrecht, Gesellschaftsrecht & Immobilienrecht.
Er arbeitet in Berlin und Teneriffa.
Tel.: +49 (0)179 / 1198 762
StB Nyikolaj Szmolenkov M.A.
Ihr Spezialist für int. Steuerrecht und Erbschaftsteuerrecht. Er arbeitet in Augsburg, München und Barcelona.
Tel.: +49 (0)172 / 712 0558