Erbteilungsklage in Spanien
Zweck und Notwendigkeit der Erbteilungsklage in Spanien
Die Erbteilungsklage in Spanien dient dem Zweck, die Aufteilung des Nachlasses unter den Erben rechtlich verbindlich zu regeln. Sie wird insbesondere dann notwendig, wenn sich die Erben nicht über die Verteilung des Erbes einigen können oder wenn eine klare und gerechte Verteilung der Nachlassgegenstände erforderlich ist.
Was Sie über die spanischen Erbteilungsklage wissen sollten
Wie wird die Höhe des Nachlassvermögens festgestellt?
Sollte ein Erbe sich weigern bei der Erstellung eines Nachlassinventars mitzuwirken, kann die andere Partei bei Gericht ein Antrag stellen, dass ein Nachlassinventar erstellt wird. Dieses Inventar listet sämtliche Vermögenswerte und Schulden des Nachlasses auf. Alle beteiligten Parteien, also Erben, Pflichtteilsberechtigte, die Witwe und Gläubiger, erhalten die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Sollte eine Partei mit dem Inventar nicht einverstanden sein, wird das Verfahren unterbrochen und ein Rechtsstreit eröffnet, in dem der Richter über die Korrektheit des Nachlassinventars entscheidet.
Wie wird der Wert einer Immobilie festgestellt?
Sobald das Nachlassinventar feststeht, bestellt das Gericht einen Sachverständigen, der den Wert der Immobilien bestimmt. Zudem wird ein Verwalter ernannt, der die Aufteilung des Nachlasses gemäß den Erbquoten vorbereitet.
Kann gegen eine geplante Aufteilung Rechtsmittel erhoben werden?
Nach der Festlegung des Nachlassinventars und dessen Bewertung haben alle Parteien zehn Tage Zeit, um Einspruch gegen die geplante Aufteilung zu erheben. Sollte es einen Einspruch geben, wird ein weiterer Rechtsstreit zur Klärung dieser speziellen Frage eröffnet.
Wie erfolgt die Aufteilung des Vermögens?
Nach Abschluss der dritten Stufe, entweder einvernehmlich oder durch richterliches Urteil, erfolgt die eigentliche Aufteilung des Vermögens. Dabei kann ein Erbe beispielsweise eine ganze Immobilie in Spanien erhalten, muss jedoch die anderen Erben oder Pflichtteilsberechtigten entsprechend auszahlen.
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RA Dr. Jacinto Soler-Padró
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