Erbteilungsklage in Spanien

Zweck und Notwendigkeit der Erbteilungsklage in Spanien

Die Erbteilungsklage in Spanien dient dem Zweck, die Aufteilung des Nachlasses unter den Erben rechtlich verbindlich zu regeln. Sie wird insbesondere dann notwendig, wenn sich die Erben nicht über die Verteilung des Erbes einigen können oder wenn eine klare und gerechte Verteilung der Nachlassgegenstände erforderlich ist.

Was Sie über die spanischen Erbteilungsklage wissen sollten

Wie wird die Höhe des Nachlassvermögens festgestellt?

Sollte ein Erbe sich weigern bei der Erstellung eines Nachlassinventars mitzuwirken, kann die andere Partei bei Gericht ein Antrag stellen, dass ein Nachlassinventar erstellt wird. Dieses Inventar listet sämtliche Vermögenswerte und Schulden des Nachlasses auf. Alle beteiligten Parteien, also Erben, Pflichtteilsberechtigte, die Witwe und Gläubiger, erhalten die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Sollte eine Partei mit dem Inventar nicht einverstanden sein, wird das Verfahren unterbrochen und ein Rechtsstreit eröffnet, in dem der Richter über die Korrektheit des Nachlassinventars entscheidet.

 

Wie wird der Wert einer Immobilie festgestellt?

Sobald das Nachlassinventar feststeht, bestellt das Gericht einen Sachverständigen, der den Wert der Immobilien bestimmt. Zudem wird ein Verwalter ernannt, der die Aufteilung des Nachlasses gemäß den Erbquoten vorbereitet.

 

Kann gegen eine geplante Aufteilung Rechtsmittel erhoben werden?

Nach der Festlegung des Nachlassinventars und dessen Bewertung haben alle Parteien zehn Tage Zeit, um Einspruch gegen die geplante Aufteilung zu erheben. Sollte es einen Einspruch geben, wird ein weiterer Rechtsstreit zur Klärung dieser speziellen Frage eröffnet.

 

Wie erfolgt die Aufteilung des Vermögens?

Nach Abschluss der dritten Stufe, entweder einvernehmlich oder durch richterliches Urteil, erfolgt die eigentliche Aufteilung des Vermögens. Dabei kann ein Erbe beispielsweise eine ganze Immobilie in Spanien erhalten, muss jedoch die anderen Erben oder Pflichtteilsberechtigten entsprechend auszahlen.

Dr.-Stephan-Lang

RA Dr. Jacinto Soler-Padró
Ihr Spezialist für Erbrecht

Tel.: +49 (0)172 / 923 1838

Die Abwicklung eines Nachlasses in Spanien kann komplex und anspruchsvoll sein. Es gibt eine Vielzahl von rechtlichen und administrativen Hürden, die überwunden werden müssen. Wir helfen Ihnen weiter.

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Erfahrungen & Bewertungen zu Dr. Lang & Kollegen

Dr.-Stephan-Lang

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  • Rechtsanwalt und Ökonom
  • Wirtschaftsprüfer
  • Gründungsmitglied der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung
  • Kooperationspartner der Kanzlei
  • Sprachen: Spanisch, Deutsch, Englisch
  • Kanzleisitz: Barcelona
  • Standort: Barcelona und Mallorca
  • Tel.: +49 (0)172 / 923 1838
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Monika Bierling-Geis
2026.04.19.
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Die Anwaltskanzlei Dr. Lang und Kollegen erlebten wir sowohl in juristischen als auch steuerrechtlichen Fragen als sehr kompetent,, zielgerichtet und schnell auf Anfragen reagierend. Wir danken für die gute Zusammenarbeit und können die Kanzlei bestens weiterempfehlen.
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A Z
2026.03.19.
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Klaus Frammelsberger
2024.05.22.
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Dr.Lang und Kollegen sind eine sehr kompetente Anwaltskanzlei. Herr Dr.Lang setzt sich sehr für seine Mandanten ein. Nur zu empfehlen.
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Susanna L
2023.02.09.
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Das komplizierte Erbrecht bringt Herr Lang verständlich auf den Punkt und erklärt in aller Ruhe die nächsten Schritte. Ich kann seine Kanzlei unbedingt empfehlen, wenn Sie Erbe sind oder Vermögen vererben wollen. Vielen Dank
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Talliana Hagn
2023.02.05.
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Die komplette Kanzlei ist absolut herrausragend kompetent in Sachen Erbrecht. Zudem schaffen Sie es einem die schwierige Matarie leicht verständlich zu erklären und zu verstehen sodass notwendige Maßnahmen getroffen werden können. Diese Kanzlei kann ich absolut jedem empfehlen.
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Frank Fass
2023.02.01.
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Dr. Lang und seine Kollegen sind Experten in Sachen Erbrecht.Hier wird auch einem normalen Bürger sehr verständlich erklärt und Fragen komplett beantwortet. Mein Respekt für so eine kompetente Beratung.
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Sylvia Huber
2023.02.01.
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Felix Müßig
2023.01.22.
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Alfred Wieder
2023.01.14.
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Dr Lang und sein Team sind in hohem Maße kompetent in Sachen Erbrecht, gleichzeitig versteht er diese schwierige Materie in einfachen Worten einem Laien zu erklären und die notwendigen Maßnahmen verständlich darzulegen. Kann ihn und seine Kanzlei uneingeschränkt empfehlen.
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Gor Simonian
2022.11.17.
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Wir sind sehr beeindruckt durch die Qualität Ihrer Arbeit und die sehr angenehme und professionelle Betreuung. ⭐⭐⭐⭐⭐

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