Erbrecht auf den Balearen

Mallorca – Menorca – Ibiza – Formentera

Informieren Sie sich zu wesentlichen Fragen und Problemen des Erbrechts auf den Balearischen Inseln. Es werden Fragen der Zuständigkeit erklärt und was bei der Erstellung eines Testaments zu beachten ist.

Häufig gestellte Fragen

1. Wann gilt das Erbrecht der Balearen?

Ob das Erbrecht von Mallorca, Menorca, Ibiza oder Formentera angewendet wird, hängt ab von:

  • Nach Europäischen Erbrechtsverordnung kommt das Erbrecht der Balearen zur Anwendung, wenn der Erblasser auf den Balearen seinen Lebensmittelpunkt hatte, dort verstarb und kein Testament erstellt hat.
  • Wenn der Verstorbene die spanische Staatsbürgschaft hatte oder wenn der Verstorbene einen Wohnsitz für mindestens 2 Jahre auf den Balearen hatte und damit das Bürgerrecht erlangt wurde, kommt das Erbrecht der Balearen zur Anwendung. Sollte das Bürgerrecht nicht erlangt worden sein, kommt eventuell spanisches Erbrecht zur Anwendung.

 

2. Müssen Erben auf den Balearen die Erbschaftsannahme erklären?

In Deutschland geht der Nachlass automatisch auf die Erben über, ohne dass eine ausdrückliche Annahmeerklärung nötig ist. Auf den Balearen und im übrigen Spanien sieht es jedoch anders aus. Wenn Immobilien auf den Balearen Teil des Nachlasses sind, müssen die Erben die Erbschaft offiziell vor einem spanischen Notar oder Konsul annehmen. Zudem ist eine Eintragung des Eigentums ins spanische Grundbuch erforderlich. Das spanische Eigentumsregister akzeptiert nur Erben, die eine entsprechende notarielle Urkunde vorlegen, welche die formelle Annahme der Erbschaft bestätigt.

 

3. Welche Formvorschriften gibt es für Testamente auf den Balearen?

In Bezug auf die Form des Testaments gibt es auf den Balearen keine besonderen Regeln, daher gelten die allgemeinen spanischen Vorschriften. Für Mallorca und Menorca gibt es jedoch Sonderregeln. Demnach muss für die Gültigkeit des Testamentes ein Erbe eingesetzt werden. Wird lediglich ein bestimmtes Gut des Vermögens jemanden zugedacht, handelt es sich um ein Vermächtnis. Auf Ibiza und Formentera ist ein Testament auch dann gültig, wenn kein Erbe eingesetzt wird und nur Vermächtnisse verteilt werden.

 

4. Wer erbt auf den Balearen, wenn kein Testament vorhanden ist?

Falls kein Testament existiert oder keine eindeutigen Erben benannt wurden, tritt die spanische gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese sieht vor, dass primär die Kinder und der Ehepartner des Verstorbenen erben. So wird sichergestellt, dass das Erbe an die engsten Familienangehörigen weitergegeben wird.

 

5. Wie finde ich heraus, ob ein Testament auf den Balearen existiert?

In Spanien wird jedes beim Notar erstellte Testament an das Zentrale Testamentsregister in Madrid gemeldet. Nach dem Tod des Erblassers können die Hinterbliebenen dort einfach nachprüfen, ob ein Testament existiert. Dies schafft Klarheit und erleichtert die Nachlassregelung für die Erben.

 

6. Was kann in einem Testament auf den Balearen geregelt werden?

Der Inhalt eines Testaments in Spanien ähnelt dem in Deutschland. Man kann Erben bestimmen, bestimmte Vermögenswerte einzelnen Personen zuweisen, Bedingungen oder Fristen für die Erbschaft festlegen, Anweisungen zur Aufteilung des Nachlasses geben oder einen Testamentsvollstrecker benennen.

 

7. Ist ein Erbvertrag nach dem Erbrecht der Balearen gültig?

Im balearischen Recht ist ein Erbvertrag zulässig.

 

8. Ist ein gemeinschaftliches Testament auf den Balearen gültig?

Ein gemeinschaftliches Testament, bei dem mehrere Personen auf einem Dokument testieren, ist nach dem Recht der Balearen nicht erlaubt. Wenn deutsches Erbrecht zur Anwendung kommt, gilt es jedoch auch in Spanien.

 

9. Gibt es Unterschiede beim Pflichtteilsrecht auf den Balearen?

Das Pflichtteilsrecht weicht teilweise vom spanischen Recht ab und variiert je nach Insel:

  • Mallorca (Artikel 6 bis 63 CDB)
  • Menorca (Artikel 64 und 65 CDB)
  • Ibiza und Formentera (Artikel 69 bis 84 CDB)

Sollten Sie nähere Informationen zum Pflichtgerecht auf den jeweiligen Inseln benötigen, bitten wir Sie uns zu kontaktieren.

 

10. Bestehen bei der gesetzlichen Erbfolge Unterschiede zum spanischen Festland?

Die gesetzliche Erbfolge entspricht weitgehend der allgemeinen spanischen Erbfolge. Auf den Balearen ist der Lebenspartner dem Ehegatten in Bezug auf die gesetzliche Erbfolge gleichgestellt. Auf Ibiza und Formentera erhält der Ehegatte zusätzlich einen Nießbrauch an der Hälfte des Nachlasses, wenn es Nachkommen gibt, und an Zweidrittel des Nachlasses, wenn es Eltern gibt.

 

11. Welche Besonderheit gibt es für eine Testamentsvollstreckung nach dem Erbrecht der Balearen?

Hat der Verstorbene einen Testamentsvollstrecker benannt, hat dieser anders als in Deutschland in der Regel nicht das alleinige Verwaltungs- und Verfügungsrecht.

 

12. Bestehen bei der Erbschaftsannahme, Ausschlagung der Erbschaft und Erwerb der Erbschaft Sonderregelungen auf den Balearen?

Bei der Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft auf den Balearen gelten die allgemeinen spanischen Rechtsvorschriften.

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Erfahrungen & Bewertungen zu Dr. Lang & Kollegen

Dr.-Stephan-Lang

RA Ernst Scharr

  • Rechtsanwalt
  • Fachausbildung zum Mediator
  • Mitglied der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung
  • Kooperationspartner der Kanzlei
  • Kanzleisitz: Metropolregion Nürnberg
  • Bereich: Tarragona und Balearen
  • Tel.: +49 (0)172 / 923 1838

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