Top-Level-Service

Unsere Leistungen für Sie auf dem Silbertablett

Wir freuen uns, Ihnen im Rahmen unserer deutsch-spanischen Anwaltskooperation jedweden Service bieten zu dürfen, den Sie sich im Rahmen der Bearbeitung Ihrer rechtlichen Probleme wünschen.

Dazu zählen selbstverständlich im Falle von Nachlassangelegenheiten, Wohnungsauflösungen, Behördengänge und Beauftragung von Maklern zum Abverkauf Ihrer Immobilie. Im Vorfeld beantragen wir auch gerne für Sie, Wertgutachten oder lösen Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden. Sollten Sie die spanische N.I.E. benötigen, sind wir selbstverständlich ebenfalls gerne für Sie tätig.

Spanische N.I.E. Nummer bestellen

N.I.E. ist eine Abkürzung für Número de Identidad de Extranjero und bedeutet Identifikationsnummer für Ausländer (oder Ausländer-Identifikationsnummer).

Die NIE ist Ihre multifunktionale Identifikations- und Steuernummer in Spanien.

Sie ist unbegrenzt gültig, persönlich, nicht übertragbar und wird im spanischen Ausländerzentralregister von der Generaldirektion der Polizei und der Guardia Civil eingetragen. Die NIE dient Personen, die keine spanischen Staatsangehörigen sind, zugleich als Steuernummer (Número de Identificación Fiscal – NIF). Darüber hinaus ist bei jeglicher Kommunikation mit spanischen Behörden immer anzugeben.

Sie erhalten Ihre Spanische N.I.E. z.B. für:

  • Immobilienkäufe
  • Residenzen
  • Firmengründungen
  • Bankkontoeröffnungen
  • Mietvertragsabschlüsse
  • Erbschaftsabwicklungen
  • sonstige Verträge

Bestellen Sie jetzt bei unserer Kanzlei zum Festpreis:

  • 350,00 € inkl. MwSt. für EU-Staatsbürger
  • 480,00 € inkl. MwSt. für Nicht-EU-Staatsbürger

Sie erhalten Ihre NIE in ca. 30 Tagen nach Zugang Ihrer Dokumente. Die behördlichen Antragsgebühren sind in der Pauschale ebenfalls komplett enthalten.

 

Unsere Dienstleistungen:

  • Zusammenstellung und Prüfung aller erforderlichen Unterlagen
  • Vorbereitung von Vollmachten, um Sie beim Antrag zu vertreten
  • Vorbereitung des unterschriftsreifen Antrags
  • Falls Sie über keine fiskale Zustelladresse in Spanien verfügen, so stellen wir Ihnen für die Beantragung unsere Kanzleiadresse kostenfrei zur Verfügung
  • Für Nicht-EU-Residente: Ausstellung eines Bankkontoeröffnungszertifikats oder einer notariellen Bestätigung inklusive!
  • Die behördliche Antragstellung
  • Zahlung der behördlichen NIE-Gebühren
  • Die Registrierung und Aktivierung der NIE bei den Finanzbehörden (Modelo 30)
  • Die Abholung und Zustellung Ihrer NIE an Sie per eMail und Post

Bitte beachten Sie, dass sich die NIE Anträge bei den Behörden derzeit aufgrund der hohen Überlastung verzögern können.

Bitte geben Sie Ihren vollen Namen und Ihre Wohnsitz-Adresse an, wie in Ihrem Ausweisdokument angegeben.

Anrede

Wir sind für Sie da

Kanzlei Barcelona:
Telefon: +34 (0)93 / 793 48 93

Frau Angelika Schlei steht Ihnen in unserer Kanzlei in Barcelona zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei München:
Telefon: +49 (0)89 / 205 008 5810

Frau Sabine Segmüller steht Ihnen in unserer Münchner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Frankfurt:
Telefon: +49 (0)69 / 505 060 4244

Frau Carolyn Finkenzeller steht Ihnen in unserer Frankfurter Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Hamburg:
Telefon: +49 (0)40 / 809 031 9131

Frau Sonja Meyer steht Ihnen in unserer Hamburger Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Berlin:
Telefon: +49 (0)30 / 300 149 3810

Frau Tatjana Behrendt steht Ihnen in unserer Berliner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Sprechzeiten:
Montag - Freitag: 09:00 - 17:00 Uhr