Erbschaftsteuer auf den Balearen

Mallorca – Menorca – Ibiza – Formentera

Die folgenden Ausführungen bieten Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Aspekte der Erbschaftssteuer auf den Balearischen Inseln. Bei spezifischen Fragen oder komplexen Sachverhalten empfehlen wir, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Schritte korrekt und fristgerecht unternommen werden.

Was Sie bei der Erbschaftsteuer beachten müssen

Gilt spanisches oder balearisches Erbschaftssteuerrecht?

In Spanien genießen die autonomen Regionen, wie die Balearen, eine gewisse Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Das bedeutet, dass sie eigene Regelungen festlegen können, beispielsweise hinsichtlich der Freibeträge. Wenn jedoch keine besonderen Regelungen der Balearen zur Anwendung kommen, greifen die allgemeinen spanischen Erbschafts– und Schenkungssteuergesetze.

 

Gibt es eine freie Rechtswahl?

Bis 2015 galt das autonome Recht der Balearen nur, wenn eine Verbindung zur Region bestand, was bei vielen Deutschen oft nicht der Fall war. Für Erbfälle nach dem 1. Januar 2015 haben Erben jedoch die Möglichkeit, das Recht der Balearen zu wählen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Steuerliche Ansässigkeit des Verstorbenen: War der Verstorbene steuerlich auf den Balearen ansässig, kann der Erbe, auch wenn er in Deutschland lebt, das balearische Recht wählen.
  • Mehrheit des Vermögens in Spanien: War der Verstorbene in Deutschland ansässig, kann der Erbe das Recht der Region wählen, in der sich der Großteil des Vermögens in Spanien befindet.
  • Ansässigkeit des Erben: Hatte der Verstorbene keinen Wohnsitz und kein Vermögen in Spanien, gilt das Recht der Region, in der der Erbe zum Zeitpunkt des Erwerbs ansässig war.

 

Wie bestimmen sich die Freibeträge?

Die Erbschaftssteuer auf den Balearen bietet verschiedene Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad des Erben gestaffelt sind:

  • Kinder unter 21 Jahren bis zu 50.000 €.
  • Kinder ab 21 Jahren, Ehegatten und Eltern bis zu 25.000 €.
  • Entferntere Verwandte und angeheiratete Abkömmlinge bis zu 8.000 €.
  • Alle anderen Personen bis zu 1.000 €.

 

Gibt es eine Steuerbefreiung für das Familienheim?

Für die Hauptwohnung auf den Balearen gibt es eine besonders großzügige Steuerbefreiung. Der Höchstbetrag der Steuerbefreiung ist auf 180.000 € pro Erwerber erhöht, und im Gegensatz zum allgemeinen spanischen Recht beträgt die Befreiung 100 % anstatt 95 %. Zudem wurde die Haltefrist für die Hauptwohnung auf nur fünf Jahre verkürzt.

 

Gibt es eine Steuerbefreiung für das Familienunternehmen?

Wenn ein Nachkomme oder Ehegatte ein Einzelunternehmen oder einen Anteil an einem Unternehmen auf den Balearen erbt, ist dieser Erwerb zu 95 % steuerbefreit. Diese Regelung gilt auch für Schenkungen und ist an eine Haltefrist von lediglich fünf Jahren gebunden, was im Vergleich zu anderen Regionen sehr vorteilhaft ist.

 

Wie gestalten sich die Steuerabzüge?

  • Steuerklasse I und II: Kinder, Ehegatten, Großeltern und Enkelkinder erhalten einen Steuerabzug von 100 % auf die Steuerschuld.
  • Steuerklasse III: Geschwister sowie Nichten, Neffen, Onkel und Tanten erhalten einen Steuerabzug von 50 %, wenn der Erblasser keine Nachkommen hat oder diese enterbt sind.
  • Alle anderen Personen dieser Steuerklasse erhalten einen Abzug von 25 %.

 

Gibt es eine Doppelbesteuerung?

Wenn der Erblasser oder der Erbe in Deutschland ansässig ist, kann zusätzlich zur balearischen auch deutsche Erbschaftssteuer anfallen. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, wird die gezahlte Steuer in der Regel angerechnet. Die Steueranrechnung in Deutschland erfolgt nur bei einer unbeschränkten Schenkungssteuerpflicht in Deutschland.

 

Muss eine deutsche Steuererklärung eingereicht werden?

Wenn es Bezüge zu Deutschland gibt, kann auch deutsche Schenkungssteuer anfallen. Nach § 30 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes ist jede Schenkung vom Erwerber binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Erwerb dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Das Finanzamt kann von jedem an einer Schenkung Beteiligten die Abgabe einer Steuererklärung innerhalb einer bestimmten Frist verlangen. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden.

 

Zu welchem Zeitpunkt wird die Schenkungssteuer in Deutschland fällig?

Die Schenkungssteuer in Deutschland wird einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig.

 

Zu welchem Zeitpunkt wird die spanische Erbschaftssteuer fällig?

In Spanien muss die Erbschaftssteuer spätestens sechs Monate nach dem Tod des Erblassers bezahlt werden.

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Dr. Stephan Lang

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