Nachlassabwicklung auf den Balearen
Mallorca – Menorca – Ibiza – Formentera
Wenn ein Deutscher auf den Balearischen Inseln verstirbt und dort Vermögen hinterlässt, wie zum Beispiel eine Immobilie, ein Bankkonto oder Wertpapiere, müssen die Erben zahlreiche Dinge beachten.
Was Sie bei der Abwicklung des Nachlasses beachten müssen
Welches Recht gilt für die Nachlassabwicklung auf den Balearen?
Ob das Erbrecht von Mallorca, Menorca, Ibiza oder Formentera angewendet wird, bestimmt sich nach zwei Faktoren. Erstens kommt nach der Europäischen Erbrechtsverordnung das Erbrecht der Balearen zur Anwendung, wenn der Erblasser auf den Balearen seinen sozialen Lebensmittelpunkt hatte und dort verstarb. Die zweite Möglichkeit tritt ein, wenn der Verstorbene die spanische Staatsbürgerschaft hatte oder wenn der Verstorbene einen Wohnsitz für mindestens 2 Jahre auf den Balearen besaß und damit das Bürgerrecht erlangt wurde. In diesem Fall kommt das Erbrecht der Balearen zur Anwendung. Sollte das Bürgerrecht nicht erlangt worden sein, kommt eventuell spanisches Erbrecht zur Anwendung.
Welche erbrechtlichen „Titel“ gibt es auf den Balearen?
Um Erbrechte auf den Balearen nachzuweisen, ist in der Regel ein öffentliches Dokument erforderlich. Dies ist besonders wichtig, wenn es um die Eintragung ins Grundbuch geht. Anerkannte Dokumente als Erbnachweise sind unter anderem:
- Ein spanischer Erbvertrag, der die Vermögensverteilung des Verstorbenen festlegt.
- Ein spanisches Testament, in dem der letzte Wille des Verstorbenen dokumentiert ist.
- Bei gesetzlicher Erbfolge: eine notarielle Urkunde zur Feststellung der gesetzlichen Erben oder eine Verwaltungsbescheinigung, die die gesetzlichen Erben bestätigt.
- Das Europäische Nachlasszeugnis, welches grenzübergreifend in der EU gültig ist.
- Ein vor einem deutschen Notar errichtetes Testament oder ein protokolliertes eigenhändiges Testament werden anerkannt.
- Deutsche Erbnachweise wie ein Erbschein oder ein Gerichtsurteil über die Erbenfeststellung.
Müssen Erben auf den Balearen die Erbschaftsannahme erklären?
Um eine Erbschaft nach spanischem Recht anzutreten, muss diese formal angenommen werden. Für die Eintragung ins spanische Grundbuch ist der Nachweis der Erbschaftsannahme erforderlich. Dieser erfolgt meist in Form einer notariellen Urkunde. Bei mehreren Erben ist zudem eine Erbteilung und Zuweisung notwendig, was oft in einer einzigen Urkunde geregelt wird.
Welche Notare sind für die Erbschaftsannahme zuständig?
Jeder Notar in Spanien kann eine Erbschaftsannahme beurkunden. In Berlin kann dies auch vom Konsul in der spanischen Botschaft erfolgen. Es ist zudem möglich, sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten zu lassen, sodass man nicht persönlich nach Spanien reisen muss.
Welche Dokumente sind für eine Erbschaftsannahme erforderlich?
Zur Vorbereitung der Beurkundung sind meist folgende Dokumente nötig:
- Erbnachweis, der die Berechtigung des Erben bestätigt
- Sterbeurkunde, die den Tod des Erblassers offiziell belegt
- Bescheinigung über letztwillige Verfügungen, die Auskunft über vorhandene Testamente gibt
- Bescheinigung der Bank über bestehende Guthaben des Verstorbenen
- Notarieller Kaufvertrag, falls Immobilien zum Nachlass gehören
- Nachweise über den Katasterwert bei Immobilien, um deren Wert zu bestimmen
- Aktueller einfacher Grundbuchauszug zur Klärung der Eigentumsverhältnisse
- Spanische Steuernummer für Ausländer oder Spanier, die zur rechtlichen Identifikation dient
Müssen Dokumente immer ins Spanische übersetzt und legitimiert werden?
Dokumente, die in anderen Sprachen verfasst sind, müssen mit einer Übersetzung eines vereidigten Übersetzers vorgelegt werden. Ausländische Urkunden benötigen möglicherweise eine Apostille oder Legalisation, um in Spanien anerkannt zu werden.
Wann und wie erfolgt die Umschreibung der Immobilie auf die Erben?
Nach Erteilung der Urkunde über die Erbschaftsannahme und Zuweisung des Eigentums kann der Antrag auf Eintragung ins Grundbuch gestellt werden. Diese Eintragung ist wichtig, um die Eigentumsrechte der Erben offiziell zu bestätigen und rechtlich abzusichern.
Muss ein Nachweis gegenüber Banken erbracht werden?
Spanische Banken verlangen in der Regel die gleichen Erbnachweise wie das Grundbuchamt. Dennoch behalten sie sich vor, in besonderen Fällen Ausnahmen zu machen und von den strengen Anforderungen abzuweichen.
Die Erben erhalten das Geld von den Bankkonten des Verstorbenen normalerweise erst, wenn sie der Bank nachweisen, dass sie die Erbschaftssteuer bezahlt haben. Manchmal können die Erben die Erbschaftssteuer nur mit dem Geld vom Bankkonto des Verstorbenen bezahlen. In diesen Fällen kann man beantragen, dass die Steuerschuld direkt vom Bankvermögen des Verstorbenen beglichen wird. Es ist daher ratsam, frühzeitig mit der jeweiligen Bank Kontakt aufzunehmen, um die genauen Anforderungen zu klären.
Sollte mit der Erbteilung auch der Zugewinnausgleich erfolgen oder das eheliche Gesamtgut aufgelöst werden?
Es ist oft sinnvoll, die Auflösung der Erbengemeinschaft gleichzeitig mit der Erbschaftsannahme in Spanien durchzuführen. Im Fall der Errungenschaftsgemeinschaft oder Gütergemeinschaft muss das eheliche Gesamtgut aufgelöst werden. Der Zugewinnausgleich sollte ebenfalls im Zuge der Erbteilung und Erbschaftsannahme erfolgen, da der Zugewinnausgleichsanspruch nicht der Erbschaftssteuer unterliegt und so hohe Steuerbeträge vermieden werden können. Auf den Balearen ist der gesetzliche Güterstand die Gütertrennung, was bedeutet, dass es kein gemeinsames Ehevermögen gibt.
Muss eine Erklärung über die Erbschaftssteuer und Wertzuwachssteuer erfolgen?
Vor dem Eintragungsantrag sollte die spanische Erbschaftssteuer erklärt und bezahlt werden, um einen Sicherungsvermerk zu vermeiden. Zusätzlich fällt die gemeindliche Wertzuwachssteuer an, die die Wertsteigerung des geerbten Grundstücks seit dem Kaufzeitpunkt berücksichtigt.
Inhaltsverzeichnis

RA Ernst Scharr
Ihr Spezialist für Erbrecht
Tel.: +49 (0)172 / 923 1838
Die Abwicklung eines Nachlasses auf den Balearischen Inseln kann komplex und anspruchsvoll sein. Es gibt eine Vielzahl von rechtlichen und administrativen Hürden, die überwunden werden müssen. Wir helfen Ihnen weiter.

Überblick Themen Balearen

Erbrecht
Informieren Sie sich jetzt zu den wichtigsten Fragen des Erbrechts auf den Balearen: Wann gilt das Erbrecht der Balearen? Gibt es Unterschiede beim Pflichtteilsrecht auf den Balearen?

Nachlassabwicklung
Informieren Sie sich jetzt zu den wichtigsten Fragen der Nachlassabwicklung auf den Balearen: Welche erbrechtlichen „Titel“ gibt es auf den Balearen? Welche Dokumente sind für eine Erbschaftsannahme erforderlich?

Erbschaftsteuer
Informieren Sie sich jetzt zu den wichtigsten Fragen der Erbschaftsteuer auf den Balearen: Wie bestimmen sich die Freibeträge? Gibt es eine Steuerbefreiung für das Familienheim?

Schenkungssteuer
Informieren Sie sich jetzt zu den wichtigsten Fragen der Schenkungssteuer auf den Balearen: Welche steuerlichen Verpflichtungen herrschen bei der Schenkung auf den Balearen? Gibt es eine Doppelbesteuerung in Deutschland?

Immobilienrecht
Informieren Sie sich jetzt zu den wichtigsten Fragen des Immobilienrechts auf den Balearen: Wie läuft der Erwerb einer Immobilie grundsätzlich ab? Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer auf den Balearen?
Ihr Spezialist für Erbrecht

RA Ernst Scharr
- Rechtsanwalt
- Fachausbildung zum Mediator
- Mitglied der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung
- Kooperationspartner der Kanzlei
- Kanzleisitz: Metropolregion Nürnberg
- Bereich: Tarragona und Balearen
- Tel.: +49 (0)172 / 923 1838