Nachlassabwicklung auf den Balearen

Mallorca – Menorca – Ibiza – Formentera

Wenn ein Deutscher auf den Balearischen Inseln verstirbt und dort Vermögen hinterlässt, wie zum Beispiel eine Immobilie, ein Bankkonto oder Wertpapiere, müssen die Erben zahlreiche Dinge beachten.

Was Sie bei der Abwicklung des Nachlasses beachten müssen

Welches Recht gilt für die Nachlassabwicklung auf den Balearen?

Ob das Erbrecht von Mallorca, Menorca, Ibiza oder Formentera angewendet wird, bestimmt sich nach zwei Faktoren. Erstens kommt nach der Europäischen Erbrechtsverordnung das Erbrecht der Balearen zur Anwendung, wenn der Erblasser auf den Balearen seinen sozialen Lebensmittelpunkt hatte und dort verstarb. Die zweite Möglichkeit tritt ein, wenn der Verstorbene die spanische Staatsbürgerschaft hatte oder wenn der Verstorbene einen Wohnsitz für mindestens 2 Jahre auf den Balearen besaß und damit das Bürgerrecht erlangt wurde. In diesem Fall kommt das Erbrecht der Balearen zur Anwendung. Sollte das Bürgerrecht nicht erlangt worden sein, kommt eventuell spanisches Erbrecht zur Anwendung.

 

Welche erbrechtlichen „Titel“ gibt es auf den Balearen?

Um Erbrechte auf den Balearen nachzuweisen, ist in der Regel ein öffentliches Dokument erforderlich. Dies ist besonders wichtig, wenn es um die Eintragung ins Grundbuch geht. Anerkannte Dokumente als Erbnachweise sind unter anderem:

  • Ein spanischer Erbvertrag, der die Vermögensverteilung des Verstorbenen festlegt.
  • Ein spanisches Testament, in dem der letzte Wille des Verstorbenen dokumentiert ist.
  • Bei gesetzlicher Erbfolge: eine notarielle Urkunde zur Feststellung der gesetzlichen Erben oder eine Verwaltungsbescheinigung, die die gesetzlichen Erben bestätigt.
  • Das Europäische Nachlasszeugnis, welches grenzübergreifend in der EU gültig ist.
  • Ein vor einem deutschen Notar errichtetes Testament oder ein protokolliertes eigenhändiges Testament werden anerkannt.
  • Deutsche Erbnachweise wie ein Erbschein oder ein Gerichtsurteil über die Erbenfeststellung.

 

Müssen Erben auf den Balearen die Erbschaftsannahme erklären?

Um eine Erbschaft nach spanischem Recht anzutreten, muss diese formal angenommen werden. Für die Eintragung ins spanische Grundbuch ist der Nachweis der Erbschaftsannahme erforderlich. Dieser erfolgt meist in Form einer notariellen Urkunde. Bei mehreren Erben ist zudem eine Erbteilung und Zuweisung notwendig, was oft in einer einzigen Urkunde geregelt wird.

 

Welche Notare sind für die Erbschaftsannahme zuständig?

Jeder Notar in Spanien kann eine Erbschaftsannahme beurkunden. In Berlin kann dies auch vom Konsul in der spanischen Botschaft erfolgen. Es ist zudem möglich, sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten zu lassen, sodass man nicht persönlich nach Spanien reisen muss.

 

Welche Dokumente sind für eine Erbschaftsannahme erforderlich?

Zur Vorbereitung der Beurkundung sind meist folgende Dokumente nötig:

  • Erbnachweis, der die Berechtigung des Erben bestätigt
  • Sterbeurkunde, die den Tod des Erblassers offiziell belegt
  • Bescheinigung über letztwillige Verfügungen, die Auskunft über vorhandene Testamente gibt
  • Bescheinigung der Bank über bestehende Guthaben des Verstorbenen
  • Notarieller Kaufvertrag, falls Immobilien zum Nachlass gehören
  • Nachweise über den Katasterwert bei Immobilien, um deren Wert zu bestimmen
  • Aktueller einfacher Grundbuchauszug zur Klärung der Eigentumsverhältnisse
  • Spanische Steuernummer für Ausländer oder Spanier, die zur rechtlichen Identifikation dient

 

Müssen Dokumente immer ins Spanische übersetzt und legitimiert werden?

Dokumente, die in anderen Sprachen verfasst sind, müssen mit einer Übersetzung eines vereidigten Übersetzers vorgelegt werden. Ausländische Urkunden benötigen möglicherweise eine Apostille oder Legalisation, um in Spanien anerkannt zu werden.

 

Wann und wie erfolgt die Umschreibung der Immobilie auf die Erben?

Nach Erteilung der Urkunde über die Erbschaftsannahme und Zuweisung des Eigentums kann der Antrag auf Eintragung ins Grundbuch gestellt werden. Diese Eintragung ist wichtig, um die Eigentumsrechte der Erben offiziell zu bestätigen und rechtlich abzusichern.

 

Muss ein Nachweis gegenüber Banken erbracht werden?

Spanische Banken verlangen in der Regel die gleichen Erbnachweise wie das Grundbuchamt. Dennoch behalten sie sich vor, in besonderen Fällen Ausnahmen zu machen und von den strengen Anforderungen abzuweichen.

Die Erben erhalten das Geld von den Bankkonten des Verstorbenen normalerweise erst, wenn sie der Bank nachweisen, dass sie die Erbschaftssteuer bezahlt haben. Manchmal können die Erben die Erbschaftssteuer nur mit dem Geld vom Bankkonto des Verstorbenen bezahlen. In diesen Fällen kann man beantragen, dass die Steuerschuld direkt vom Bankvermögen des Verstorbenen beglichen wird. Es ist daher ratsam, frühzeitig mit der jeweiligen Bank Kontakt aufzunehmen, um die genauen Anforderungen zu klären.

 

Sollte mit der Erbteilung auch der Zugewinnausgleich erfolgen oder das eheliche Gesamtgut aufgelöst werden?

Es ist oft sinnvoll, die Auflösung der Erbengemeinschaft gleichzeitig mit der Erbschaftsannahme in Spanien durchzuführen. Im Fall der Errungenschaftsgemeinschaft oder Gütergemeinschaft muss das eheliche Gesamtgut aufgelöst werden. Der Zugewinnausgleich sollte ebenfalls im Zuge der Erbteilung und Erbschaftsannahme erfolgen, da der Zugewinnausgleichsanspruch nicht der Erbschaftssteuer unterliegt und so hohe Steuerbeträge vermieden werden können. Auf den Balearen ist der gesetzliche Güterstand die Gütertrennung, was bedeutet, dass es kein gemeinsames Ehevermögen gibt.

 

Muss eine Erklärung über die Erbschaftssteuer und Wertzuwachssteuer erfolgen?

Vor dem Eintragungsantrag sollte die spanische Erbschaftssteuer erklärt und bezahlt werden, um einen Sicherungsvermerk zu vermeiden. Zusätzlich fällt die gemeindliche Wertzuwachssteuer an, die die Wertsteigerung des geerbten Grundstücks seit dem Kaufzeitpunkt berücksichtigt.

Überblick Themen Balearen

Ihr Spezialist für Erbrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu Dr. Lang & Kollegen

Dr.-Stephan-Lang

RA Ernst Scharr

  • Rechtsanwalt
  • Fachausbildung zum Mediator
  • Mitglied der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung
  • Kooperationspartner der Kanzlei
  • Kanzleisitz: Metropolregion Nürnberg
  • Bereich: Tarragona und Balearen
  • Tel.: +49 (0)172 / 923 1838
Gepostet auf Google Google
Monika Bierling-Geis
2026.04.19.
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
Die Anwaltskanzlei Dr. Lang und Kollegen erlebten wir sowohl in juristischen als auch steuerrechtlichen Fragen als sehr kompetent,, zielgerichtet und schnell auf Anfragen reagierend. Wir danken für die gute Zusammenarbeit und können die Kanzlei bestens weiterempfehlen.
Gepostet auf Google Google
A Z
2026.03.19.
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
Klare Weiterempfehlung für Dr Lang ! Aufgrund der aktuellen geopolitischen Lage im März 2026 und der Eskalation der Irankrise stand ich vor der schwierigen Frage, ob ich von einem laufenden Immobilienkaufvertrag in Dubai zurücktreten kann. Die professionelle Beratung durch Dr. Lang hat mir in diesem Fall sehr weitergeholfen. Wer in diesen unsicheren Zeiten rechtlichen Beistand sucht ist hier absolut richtig. Vielen Dank für die kompetente Begleitung in dieser angespannten Zeit!
Gepostet auf Google Google
Klaus Frammelsberger
2024.05.22.
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
Dr.Lang und Kollegen sind eine sehr kompetente Anwaltskanzlei. Herr Dr.Lang setzt sich sehr für seine Mandanten ein. Nur zu empfehlen.
Gepostet auf Google Google
Susanna L
2023.02.09.
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
Das komplizierte Erbrecht bringt Herr Lang verständlich auf den Punkt und erklärt in aller Ruhe die nächsten Schritte. Ich kann seine Kanzlei unbedingt empfehlen, wenn Sie Erbe sind oder Vermögen vererben wollen. Vielen Dank
Gepostet auf Google Google
Talliana Hagn
2023.02.05.
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
Die komplette Kanzlei ist absolut herrausragend kompetent in Sachen Erbrecht. Zudem schaffen Sie es einem die schwierige Matarie leicht verständlich zu erklären und zu verstehen sodass notwendige Maßnahmen getroffen werden können. Diese Kanzlei kann ich absolut jedem empfehlen.
Gepostet auf Google Google
Frank Fass
2023.02.01.
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
Dr. Lang und seine Kollegen sind Experten in Sachen Erbrecht.Hier wird auch einem normalen Bürger sehr verständlich erklärt und Fragen komplett beantwortet. Mein Respekt für so eine kompetente Beratung.
Gepostet auf Google Google
Sylvia Huber
2023.02.01.
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
Prof. Dr. Stephan Lang hat sich viel Zeit genommen und mit viel Geduld und Einfühlungsvermögen uns das komplexe Thema erklärt. Sehr zu empfehlen.
Gepostet auf Google Google
Felix Müßig
2023.01.22.
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
Eine moderne Kanzlei mit hoher Kompetenz. Vor allem Herr Prof. Dr. Jach, war stehts um mein Anliegen bemüht und hat alles souverän, wie gewünscht, gelöst. Die Kanzlei ist jedem zu empfehlen der ein Anliegen hat, welches schnell und zielorientiert gelöst werden soll.
Gepostet auf Google Google
Alfred Wieder
2023.01.14.
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
Dr Lang und sein Team sind in hohem Maße kompetent in Sachen Erbrecht, gleichzeitig versteht er diese schwierige Materie in einfachen Worten einem Laien zu erklären und die notwendigen Maßnahmen verständlich darzulegen. Kann ihn und seine Kanzlei uneingeschränkt empfehlen.
Gepostet auf Google Google
Gor Simonian
2022.11.17.
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
Wir sind sehr beeindruckt durch die Qualität Ihrer Arbeit und die sehr angenehme und professionelle Betreuung. ⭐⭐⭐⭐⭐

Haben Sie noch Fragen zur Nachlassabwicklung auf den Balearen?
Schreiben Sie uns…

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, Google Tag Manager, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.