Gesetzliche Erbfolge in Spanien

Gesetzliche Erbfolge in Spanien: Regelungen und Anwendungsfälle

Die gesetzliche Erbfolge in Spanien regelt, wie das Vermögen eines Verstorbenen verteilt wird, wenn kein Testament vorhanden ist. Diese Regelungen basieren auf dem spanischen Zivilgesetzbuch und können je nach Region durch spezifische Foralrechte ergänzt werden.

Was Sie über die gesetzliche Erbfolge wissen sollten

Die gesetzliche Erbfolge in Spanien

Seit die Europäische Erbrechtsverordnung in Kraft getreten ist, kommt es häufiger vor, dass Deutsche nach spanischem Recht beerbt werden. Dies ist besonders wichtig, wenn kein Testament vorliegt.

 

Grundlagen der gesetzlichen Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge ist im spanischen Zivilgesetzbuch geregelt. Dieses Gesetz wird oft als gemeinspanisches Recht bezeichnet, da es im gesamten Land gilt. Einige autonome Gemeinschaften in Spanien haben jedoch eigene Regelungen des Erbrechts, das sogenannte Foralrecht. Diese Gemeinschaften sind:

  • Balearen
  • Katalonien
  • Galizien
  • Navarra
  • Baskenland

 

Wann tritt die gesetzliche Erbfolge ein?

Die gesetzliche Erbfolge greift, wenn:

  • der Erblasser ohne Testament verstirbt oder das Testament ungültig ist
  • das Testament keine vollständige Regelung für den gesamten Nachlass enthält
  • bestimmte Bedingungen im Testament nicht erfüllt werden
  • der im Testament genannte Erbe vor dem Erblasser verstirbt oder die Erbschaft ausschlägt

 

Wer wird durch die gesetzliche Erbfolge begünstigt?

  • Kinder (es wird nicht zwischen ehelichen, adoptierten oder unehelichen unterschieden) und deren Nachkommen
  • Eltern und deren Vorfahren (Großeltern und Urgroßeltern des Erblassers)
  • Geschwister und deren Nachkommen

 

Wie ist die Reihenfolge der gesetzlichen Erbfolge geregelt?

  • Kinder werden als erstes begünstigt, sollten die Kinder bereits vorverstorben sein, erben dessen Abkömmlinge
  • Eltern und andere Vorfahren erben, wenn keine Kinder oder Abkömmlinge vorhanden sind
  • Geschwister und deren Nachkommen erben nur, wenn weder Abkömmlinge noch Eltern oder andere Vorfahren vorhanden sind

 

Gesetzliches Erbrecht des überlebenden Ehegatten

Der überlebende Ehegatte hat nur dann ein Erbrecht, wenn die Ehe zum Zeitpunkt des Todes gültig war und die Ehegatten nicht getrennt lebten. Der Ehegatte erbt neben Abkömmlingen und Vorfahren lediglich ein Nießbrauchrecht an einem Drittel des Nachlasses.

Je nach Güterstand der Ehe gibt es zusätzliche Ansprüche:

  • Errungenschaftsgemeinschaft: der Ehegatte erhält vorab die Hälfte des gemeinsamen Vermögens
  • Güterrechtliche Teilhabe: der Ehegatte erhält einen Zugewinnausgleich
  • Gütertrennung: der Ehegatte erbt nichts zusätzlich

 

Nachlassabwicklung bei gesetzlicher Erbfolge

Bei gesetzlicher Erbfolge muss zunächst ein Nachlasszeugnis beantragt werden. Dies kann bei einem Gericht oder Notar geschehen. Damit wird die rechtmäßige Erbfolge offiziell bestätigt und die Nachlassabwicklung kann beginnen.

Dr.-Stephan-Lang

RA Prof. (GTU / Georgien)
Dr. phil. Stephan J. Lang
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Dr. Stephan Lang

RA Prof. (GTU / Georgien) Dr. phil. Stephan J. Lang

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  • Gastprofessor an der GTU /Tiflis/ Georgien (2013 - 2019)
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  • Kanzleisitz: München
  • Bereich: Barcelona und Madrid
  • Tel.: +49 (0)172 / 923 1838
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