Erbschaftsteuer auf den Kanaren
Teneriffa – Fuerteventura – Gran Canaria – Lanzarote – La Palma – La Gomera – El Hierro
Die folgenden Ausführungen bieten Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Aspekte der Erbschaftssteuer auf den Kanarischen Inseln. Bei spezifischen Fragen oder komplexen Sachverhalten empfehlen wir, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Schritte korrekt und fristgerecht unternommen werden.
Was Sie bei der Erbschaftsteuer beachten müssen
Gilt spanisches oder kanarisches Erbschaftssteuerrecht?
In Spanien ist die Erbschaftsteuer grundsätzlich einheitlich geregelt. Allerdings haben die autonomen Regionen Spaniens das Recht, von diesen Regelungen abzuweichen und eigene Bestimmungen zu erlassen. Die Kanarischen Inseln haben zuletzt im November 2015 von dieser Befugnis Gebrauch gemacht und spezifische Regelungen für die Erbschaftssteuer eingeführt.
Gibt es eine freie Rechtswahl?
Vor 2015 war das autonome Recht nur anwendbar, wenn ein konkreter Bezug zu der autonomen Region bestand. Dies war für viele Deutsche oft nicht der Fall. Seit dem 1. Januar 2015 können Erwerber, egal ob sie einen Bezug zu den Kanaren haben oder nicht, in den meisten Fällen das Recht der Kanaren wählen, was die Anwendung der vorteilhafteren Regelungen ermöglicht.
Wie bestimmen sich die Freibeträge?
Der Freibetrag bei der Erbschaftsteuer hängt vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erben ab. Die Freibeträge sind wie folgt beziffert:
- Kinder bis 21 Jahre: zwischen 40.400 € und 138.500 €
- Kinder über 21 Jahre: 23.125 €
- Enkel und Urenkel: 18.500 €
- Ehegatten: 40.400 €
- Geschwister, Nichten und Neffen: 9.300 €
Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften
Eingetragene Lebenspartner werden Ehegatten gleichgestellt und profitieren von denselben steuerlichen Vorteilen.
Gibt es eine Steuerbefreiung für das Familienheim?
Die Hauptwohnung des Erblassers kann zu 99 % ihres Wertes bis zu einem Höchstbetrag von 200.000 Euro von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden. Voraussetzungen hierfür sind:
- Der Erwerber ist ein Verwandter in direkter Linie oder ein älterer Verwandter in der Seitenlinie (über 65 Jahre), der mindestens zwei Jahre mit dem Erblasser zusammengelebt hat.
- Der Erwerber muss die Wohnung für mindestens fünf Jahre halten.
Dies gilt für alle Steuerklassen.
Abzug von der Steuerschuld
Je nach Steuerjahr und Steuerklasse gewähren die Kanaren verschiedene Abzüge von der Steuerschuld. Für Erwerbe in den Jahren 2016 bis 2018 wurde ein Abschlag von 99,9 % für Steuerpflichtige der Klassen I und II eingeführt. Ab 2019 galt dies auch für Steuerklasse III. Seit 2020 wird der Abzug von 99,9 % wie folgt gestaffelt:
- Steuerklasse I: unabhängig von der Steuerschuld.
- Steuerklasse II und III: bis zu 55.000 €. Beträge darüber werden gestaffelt ermäßigt.
Neueste Regelungen ab dem 6. September 2023
Mit dem 6. September 2023 wurden die Regeln für die Erbschaft- und Schenkungssteuer auf den Kanaren erneut angepasst. Für Erwerbe ab diesem Datum wird ein Abzug von 99,9 % der Steuerschuld für Steuerpflichtige in den Steuerklassen I, II und III gewährt.
Muss eine deutsche Steuererklärung eingereicht werden?
Wenn es Bezüge zu Deutschland gibt, kann auch deutsche Schenkungssteuer anfallen. Nach § 30 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes ist jede Schenkung vom Erwerber binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Erwerb dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Das Finanzamt kann von jedem an einer Schenkung Beteiligten die Abgabe einer Steuererklärung innerhalb einer bestimmten Frist verlangen. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden.
Zu welchem Zeitpunkt wird die spanische Erbschaftsteuer fällig?
In Spanien muss die Erbschaftssteuer spätestens sechs Monate nach dem Tod des Erblassers bezahlt werden.
Zu welchem Zeitpunkt wird die Schenkungssteuer in Deutschland fällig?
Die Schenkungssteuer in Deutschland wird einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig.
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